Die Streckgrenze kennzeichnet bei einem Material die Spannung, bis zu der bei einachsiger Zugbelastung der Werkstoff keinerlei bleibende plastische Verformungen aufweist. Das bedeutet, dass sich das jeweilige Werkstück zwar verformt, doch nach der Entlastung wieder in die ursprüngliche Form zurückkehrt. Die Verformung bleibt hier reversibel bzw. elastisch.
Die Versatzstreckgrenze wird aus dem Spannungs-Dehnungsdiagramm bestimmt. Sie ist die Spannung am Schnittpunkt der Spannungs-Dehnungskurve mit einer Linie, die parallel zum geraden Anteil dieser Kurve verläuft und um einen vorgegebenen Dehnungswert verschoben ist. Für Metalle wird üblicherweise ein Versatz von 0,2% angegeben, d. h. der Schnittpunkt der Offset-Linie mit der Achse für 0-Spannung liegt bei einer Dehnung von 0,2%. Für Kunststoffe beträgt der Versatz in der Regel 2%.